Liebe Bewerberinnen und Bewerber!

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Traumjob zu finden!
Sollten Sie bei unseren derzeitigen Stellenangeboten die von Ihnen angestrebte Position nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Suche zur Seite!

Bitte beachten Sie die nachstehenden Informationen

  • bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen
  • betreffend der geforderten Sprachkenntnisse
  • und der fachlichen Bedingungen

Zusammenstellung Ihres Lebenslaufs / der Bewerbungsunterlagen

Bitte finden Sie unter nachstehendem Link das am meisten empfohlene, online ausfüllbare, und auch im später editierbare Lebenslaufmuster:

https://europass.cedefop.europa.eu/editors/de/cv/compose

Bitte denken Sie daran, dass Ihr Lebenslauf der wichtigste Punkt der  Bewerbungsunterlagen! Mit Ihrem korrekt geschriebenen Lebenslauf geben Sie nicht nur Ihre Personalien und Fachdaten detailliert an, sondern machen einen ersten Eindruck bei Ihrem/r zukünftigen ArbeitgeberIn.  Großen Wert sollten Sie dabei auf gut strukturierten Inhalt und ansprechende Form legen!

ACHTUNG! Der Lebenslauf muss aktuell und deutschsprachig sein! Achten Sie auf korrekte Rechtschreibung!

  1.  Personalien
  • Vorname, Familienname, Geburtsname
  • Wohnschrift (Straßenname, Hausnummer, Land, Postleitzahl, Ort)
  • Aufenthaltsadresse / Anschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Telefonnummer / Mobilnummer
  • E-Mailadresse
  1. Foto
  • Wir empfehlen Ihnen ein Porträtfoto in Farbe.
  • Das Foto darf ausschließlich Sie darstellen.
  • Ihr Gesicht und die Schultern sollen vollständig sichtbar sein.
  • Beachten Sie angemessene Kleidung.
  • Einfarbiger, mindestens neutraler Hintergrund, ohne störende Elemente
  1. Berufliche Qualifikation (en) 
  • Auflistung der schulischen Qualifikationen
  • Weiterbildungen in chronologischer Reihenfolge bis heute
  1. Fachliche Erfahrungen
  • Daten sollten zeitlich rückwärts (= neueste zuerst, älteste zuletzt) angegeben werden
  • ArbeitgeberInnen erwarten eine vollständige Aufstellung! Bitte geben Sie jedenfalls auch an, wenn Sie in einem anderen Beruf gearbeitet, Karenz beansprucht haben oder StipendiatIn bzw. arbeitsuchend waren.
  • Geben Sie Namen Ihrer (bisherigen) Arbeitgeber bzw. des Unternehmens, den Arbeitsort sowie Beginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses an.
  • Beschreiben Sie die von Ihnen besetzten Stellen und so genau wie möglich auch das Fachgebiet
  1. Niveau der Sprachkenntnisse

Zur Einstufung benutzen Sie die Kategorien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (KER) (A1/A2, B1/B2, C1/C2).

Wenn Sie eine Sprachprüfung haben, legen Sie diese unbedingt bei.

  1. Sonstige Fähigkeiten

z.B. Führerschein, Computerkenntnisse,…

  1. Personalfähigkeiten, Kompetenzen

Heben Sie wichtige berufliche Erfahrungen hervor, die während der Arbeit gemacht wurden.

Sprachkenntnisse
Für die Arbeit im Gesundheitswesen auf dem deutschen Sprachgebiet ist ein Mindestniveau von B1 erforderlich. In den Kliniken und Krankenhäusern können die Arbeitgeber von den Krankenschwestern und -pflegern ein höheres Sprachniveau erwarten (B2).

Bei Hebammen und Ärzten ist das erforderliche Sprachniveau C1.

Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland bzw. für die Registration im Falle einer Beschäftigung in Österreich ist die B2-Sprachprüfung erforderlich.

Wenn Sie über ein Sprachprüfungszeugnis verfügen, erhalten Sie von unseren Mitarbeitern Information darüber, ob Ihr Zeugnis zur Anerkennung im betreffenden Land oder zur Registrierung in Österreich zugelassen ist.

Wenn Sie kein Sprachprüfungszeugnis besitzen, können Sie Ihre Deutschkenntnisse nach der folgenden Tabelle einstufen.

Sprachunterricht/online Sprachkurs

Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse verbessern müssen, um das für die Anerkennung erforderliche Niveau B2 zu erreichen, und die Sprachprüfung ablegen müssen, absolvieren Sie bitte umgehend einen Deutschkurs. Neben der allgemeinen Kommunikation liegt der Schwerpunkt des Sprachtrainings auf der Sprache der Pflege und des Gesundheitswesens.

Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter für weitere Informationen!

FACHLICHE BEDINGUNGEN

Das Verfahren für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist allgemein in der Richtlinie 2005/36 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt. Dies wurde von jedem Staat gemäß seiner eigenen Rechtsordnung weiter geregelt, so dass die Liste der vorzulegenden Dokumente nicht vollständig identisch ist.

Bei ausländischen Arbeitnehmern besteht die gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung des Krankenpflegerberufs in Deutschland in der Nostrifikation von Berufsqualifikationen. (Anerkennung / Urkunde)

Es ist ein Verwaltungsspezifikum Deutschlands, dass es in eigenständigere Bundesländer unterteilt ist, was sich auch über die unterschiedlichen Regeln für die Anerkennung von Berufsqualifikationen äußert. Die Anerkennung muss beim Präsidium des geplanten Arbeitsortes beantragt werden.

Allgemeine Anforderungen

1. Für die Anerkennung als Krankenpfleger muss der Antragsteller über eine mittelstufige Deutsch-Sprachprüfung (B2) verfügen.

Wenn Sie noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, lesen Sie bitte weiter oben den Punkt „Sprachkenntnisse“.

2. Unsere Arbeitgeberpartner erwarten im Allgemein von den Bewerbern, dass ihre Berufsqualifikationen automatisch anerkannt sein können.

  

 

* Was bedeutet, wenn die Berufsqualifikation automatisch anerkannt ist?

Es ist eine solche Möglichkeit, bei der Sie eine positive Bewertung erwarten können, wenn Sie alle erforderlichen Zertifikate und Dokumente einreichen. Es kann auch eine formelle Erforschung genannt werden.

Man unterscheidet zwischen dieser Methode der Inhaltsprüfung, bei der z.B. die Einbeziehung eines Ausbildungsexperten ist erforderlich bzw. die Dauer der Berufserfahrung und des erworbenen Wissens des Bewerbers oder andere Umstände werden auf unterschiedliche Weise überprüft. Hier wird die Entscheidung natürlich, nach mehreren Überlegungen getroffen, auf deren Ergebnis wir natürlich keine Garantie leisten können. garantieren. Dies ist der Fall für diejenigen, die kein EU-Konformitätszertifikat haben, z. B. mit allgemeiner Pflege- und Assistenzqualifikation.

Wenn Sie mehrere Berufsqualifikationen haben, wird es im Rahmen einer inhaltlichen Prüfung festgestellt sein, ob dies die Anforderungen für die Anerkennung als Krankenpfleger erfüllt. Gelegentlich muss eine Eignungsprüfung absolviert und/oder Praxis durchgeführt werden, um die Anerkennung zu ermöglichen.

Die Beschäftigung in Österreich erfordert wie in Deutschland eine Anerkennung des im Herkunftsland erworbenen Zeugnisses.

Unsere Partner in Österreich suchen ständig Mitarbeiter in drei verschiedenen Positionen.

1. Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn

2. PflegeassistentIn/PflegefachassistentIn

3. HeimhelferIn
Der Erwerb einer Heimhilfe-Anerkennung ist mit einer min. 400 Stunden (Summe der theoretischen und praktischen Stunden) Ausbildung möglich.

Wenn Sie detailliertere Informationen zur Anerkennung benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter!

Es gibt zwei Möglichkeiten für den Erwerb der Anerkennung:

* Was bedeutet, wenn die Berufsqualifikation automatisch anerkannt ist?

Es ist eine solche Möglichkeit, bei der Sie eine positive Bewertung erwarten können, wenn Sie alle erforderlichen Zertifikate und Dokumente einreichen. Es kann auch eine formelle Erforschung genannt werden.

Man unterscheidet zwischen der Methode der Inhaltsprüfung, bei der z.B. die Einbeziehung eines Ausbildungsexperten erforderlich ist bzw. die Dauer der Berufserfahrung und des erworbenen Wissens des Bewerbers oder andere Umstände auf unterschiedliche Weise überprüft werden. Hier wird die Entscheidung nach mehreren Gesichtspunkten getroffen, auf deren Ergebnis wir natürlich keinen Einfluss haben. Dies trifft auf BewerberInnen zu, die kein EU-Konformitätszertifikat haben, z. B. mit allgemeiner Pflege- und Assistenzqualifikation.

Registration:

Seit dem 01. Juli 2018 ist die Registrierung – nach dem aktuellen Gesundheitsgesetz – eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes in Österreich. /Gesundheitsberuferegister/

Die Informationen zum Beruf sind in einem Registrierungssystem eingetragen, das dem zukünftigen Arbeitgeber und den Patienten hilft, die tatsächliche berufliche Qualifikation der Krankenschwester / Pflegekraft zu überprüfen.

Ein Lichtbildausweis wird ausgestellt und nach allen 5 Jahren erneuert.

Die Arbeitnehmer mit Heimhelfer-Anerkennung müssen sich nicht registrieren.

Für die detaillierten Informationen bitte klicken Sie hier.

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